31.07.2023

400 000 Euro mehr für unsere Kindertageseinrichtungen

Einstimmig hat der Gemeinderat gestern Abend ein von 1. Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU) und der Verwaltung erarbeitetes umfangreiches Maßnahmenpaket für die Stärkung der Kitas beschlossen. Ziel ist die Ausweitung der Betreuungszeiten, um den Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder gerecht zu werden. Aufgrund von Personalmangel in vielen Kitas hatte es hier zuletzt große Probleme gegeben.

Nunmehr stellt die Gemeinde jedes Jahr 400 000 Euro zusätzlich zur Verfügung, gegenfinanziert durch Kürzungen im Verwaltungshaushalt. Träger, Leitungen und Elternbeiräte der Kitas waren in den Prozess intensiv eingebunden, es fanden zwei runde Tische statt. Das von Bürgermeister Spitzauer und der Verwaltung erarbeitete Konzept fand auch bei den Elternbeiräten breite Zustimmung. Der Zusammenschluss der Elternbeiräte schrieb an den Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden: „Wir sind uns sicher, dass der Vorschlag mit einer Förderung je Kind, die zum einen an gewisse Bedingungen geknüpft ist, zum anderen aber auch die von den Trägern geforderte Freiheit in der Verwendung vorsieht, eine gute Basis bietet. Wir setzen nun unser Vertrauen in die Träger der Einrichtungen, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um das bestehende Betreuungspersonal langfristig in Vaterstetten halten zu können. Dabei werden sicherlich auch die weichen Maßnahmen des Konzeptpapiers hilfreich sein.“

Leonhard Spitzauer: „Die Gemeinde hat erfreulicherweise genügend Plätze in den Kitas geschaffen. Aufgrund personeller Probleme, die bundesweit zu beobachten sind, konnten zuletzt nicht alle Plätze angeboten werden. Mit unserem Maßnahmenpaket wollen wir hier gegensteuern. Jeder Träger erhält für jedes betreute Kind 165 Euro zusätzlich, für Krippenkinder mit dem Faktor 2,0, für Integrationskinder sogar mit dem Faktor 3,0. Dies gilt bei Vollbelegung. Bei reduzierter Belegung gibt es Abschläge, bei Überbelegung Zuschläge. Damit wollen wir einen Anreiz schaffen, möglichst alle Betreuungsplätze auszuschöpfen.“

In der Verwendung der Mittel sind die Träger frei, sollen sich aber mit ihren Elternbeiräten abstimmen. Beispielhaft werden in der Zuschussrichtlinie genannt: Zulagen für Mitarbeiter, Fahrtkostenzuschüsse, Übernahme von Ausbildungskosten, Übernahme der Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen, Mietzuschüsse für Mitarbeiter, Stellenanzeigen, teambildende Maßnahmen und Neuinvestitionen.